Nutzungsbedingungen
Unternehmensangaben
Firmenname: VHL-HADDADA
Geschäftsführer: Monika Sonsala
Adresse: Lohmuhlwiesen 14,76356 Weingarten, Baden Deutschland
E-Mail: info@vhl-haddada.com
Telefon: +49 173 5201134
Website: www.vhl-haddada.com
Steuernummer: 34330/29552
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 62153097884
Tätigkeitsbereich: Internationaler Handelsvermittler und Handelsvertreter
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- § 2 Leistungsumfang und Vermittlungstätigkeit
- § 3 Pflichten der Vertragsparteien
- § 4 Vertragsabschluss und Geschäftsbedingungen
- § 5 Provision und Zahlungsbedingungen
- § 6 Haftung und Gewährleistung
- § 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
- § 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- § 9 Compliance und gesetzliche Bestimmungen
- § 10 Vertragsdauer und Kündigung
- § 11 Streitbeilegung und Gerichtsstand
- § 12 Schlussbestimmungen
1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Anwendungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen VHL-HADDADA (nachfolgend „Vermittler“ genannt) und seinen Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Rahmen der Vermittlung von internationalen und nationalen Handelsgeschäften.
1.2 Vertragsgegenstand
VHL-HADDADA vermittelt als unabhängiger Handelsvertreter Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern, Lieferanten und Abnehmern in folgenden Produktkategorien:
- Glasinstallationen und Glasprodukte
- Pflanzenöle und Speiseöle
- Meeresfrüchte und Fischprodukte
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Restaurant- und Gastronomieausstattung
- Weitere Produktkategorien nach Vereinbarung
1.3 Ausschließliche Geltung
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn VHL-HADDADA deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Leistungsumfang und Vermittlungstätigkeit
2.1 Vermittlungsleistungen
VHL-HADDADA erbringt folgende Leistungen:
- Identifikation und Qualifizierung geeigneter Geschäftspartner
- Anbahnung von Geschäftskontakten zwischen Käufern und Verkäufern
- Beratung bei der Produktauswahl und Marktanalyse
- Unterstützung bei Verhandlungen und Vertragsgestaltung
- Koordination von Mustersendungen und Produktpräsentationen
- Begleitung des Geschäftsabschlusses bis zur Vertragsunterzeichnung
- After-Sales-Support nach Vereinbarung
Wichtiger Hinweis
VHL-HADDADA tritt ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei der vermittelten Handelsgeschäfte. Die Verträge werden direkt zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.
2.2 Kein Garantieanspruch
VHL-HADDADA übernimmt keine Garantie für den erfolgreichen Abschluss von Handelsgeschäften. Die Vermittlungstätigkeit stellt eine Dienstleistung dar, deren Erfolg von verschiedenen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermittlers liegen können.
2.3 Sorgfaltspflicht
VHL-HADDADA verpflichtet sich, bei der Auswahl von Geschäftspartnern mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen und die Seriosität sowie Leistungsfähigkeit der vorgeschlagenen Partner nach bestem Wissen zu prüfen.
3 Pflichten der Vertragsparteien
3.1 Pflichten des Vermittlers
VHL-HADDADA verpflichtet sich zu:
- Wahrung höchster Professionalität und Integrität in allen Geschäftsbeziehungen
- Vertraulicher Behandlung aller erhaltenen Informationen
- Regelmäßiger und transparenter Kommunikation über den Fortschritt der Vermittlung
- Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften
- Interessenwahrung beider Vertragsparteien in fairer und ausgewogener Weise
3.2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu:
- Bereitstellung vollständiger und wahrheitsgemäßer Informationen über Produkte, Preise und Lieferbedingungen
- Zeitnaher Beantwortung von Anfragen und Bereitstellung erforderlicher Unterlagen
- Einhaltung vereinbarter Konditionen gegenüber vermittelten Geschäftspartnern
- Pünktlicher Zahlung vereinbarter Provisionen
- Information des Vermittlers über relevante Änderungen in den Geschäftsbedingungen
- Keine Umgehung des Vermittlers nach erfolgter Kontaktanbahnung
Umgehungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vertragsende nicht direkt mit den durch VHL-HADDADA vermittelten Geschäftspartnern in Kontakt zu treten, ohne den Vermittler einzubeziehen. Bei Verstoß gegen diese Klausel wird eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision für einen Zeitraum von 12 Monaten fällig.
4 Vertragsabschluss und Geschäftsbedingungen
4.1 Zustandekommen des Vermittlungsvertrags
Der Vermittlungsvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen zustande.
4.2 Angebotsgültigkeit
Angebote von VHL-HADDADA sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Preisangaben und technische Daten basieren auf Informationen der Hersteller und Lieferanten und können Änderungen unterliegen.
4.3 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei internationalen Geschäften können ergänzend Englisch oder Französisch verwendet werden. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.
5 Provision und Zahlungsbedingungen
5.1 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss eines Handelsgeschäfts zwischen den durch VHL-HADDADA vermittelten Parteien. Als Geschäftsabschluss gilt:
- Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder einer verbindlichen Bestellung
- Die Auftragsbestätigung durch den Lieferanten
- Die erste Lieferung aufgrund der Vermittlung
5.2 Provisionshöhe
Die Provision wird individuell vereinbart und richtet sich nach:
| Produktkategorie | Standard-Provisionssatz |
|---|---|
| Glasprodukte und Installationen | 3-20% vom Netto-Auftragswert |
| Pflanzenöle und Lebensmittel | 2-15% vom Netto-Auftragswert |
| Meeresfrüchte und Fischprodukte | 3-15% vom Netto-Auftragswert |
| Restaurant- und Gastronomieausstattung | 4-15% vom Netto-Auftragswert |
| Landwirtschaftliche Erzeugnisse | 2-15% vom Netto-Auftragswert |
5.3 Zahlungsbedingungen
Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5.4 Folgeprovision
Bei Folgegeschäften mit demselben vermittelten Geschäftspartner innerhalb von 24 Monaten nach Erstkontakt steht VHL-HADDADA ebenfalls eine Provision zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6 Haftung und Gewährleistung
6.1 Haftungsbeschränkung
VHL-HADDADA haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden.
6.2 Keine Haftung für Dritte
VHL-HADDADA übernimmt keine Haftung für:
- Die Bonität und Zahlungsfähigkeit vermittelter Geschäftspartner
- Die Qualität, Menge oder Beschaffenheit gelieferter Waren
- Die Einhaltung von Lieferfristen durch Dritte
- Entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden
- Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
6.3 Haftungshöchstgrenze
Die Haftung von VHL-HADDADA ist der Höhe nach auf die vereinbarte Provision für das jeweilige Geschäft begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 Euro pro Schadensfall.
6.4 Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen VHL-HADDADA verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
Eigenverantwortung der Parteien
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die Bonität und Seriosität ihrer Geschäftspartner eigenverantwortlich zu prüfen. VHL-HADDADA gibt zwar Empfehlungen ab, die endgültige Entscheidung über den Geschäftsabschluss liegt jedoch bei den Vertragsparteien selbst.
7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Verschwiegenheitspflicht
VHL-HADDADA verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Preislisten und Kalkulationen
- Kundenlisten und Kontaktdaten
- Technische Spezifikationen und Rezepturen
- Strategische Planungen und Marktanalysen
7.2 Datenschutz (DSGVO)
VHL-HADDADA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
7.3 Weitergabe von Informationen
Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers oder wenn dies zur Erfüllung des Vermittlungsauftrags erforderlich ist.
7.4 Fortbestand nach Vertragsende
Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.
8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
8.1 Schutz geistigen Eigentums
Alle von VHL-HADDADA zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen, Kataloge und sonstigen Materialien bleiben geistiges Eigentum von VHL-HADDADA bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
8.2 Nutzungsbeschränkung
Die Nutzung bereitgestellter Materialien ist ausschließlich für den vereinbarten Geschäftszweck gestattet. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
8.3 Marken und Logos
Die Verwendung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen von VHL-HADDADA oder der Geschäftspartner ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
9 Compliance und gesetzliche Bestimmungen
9.1 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Alle Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere:
- Handelsrechtliche Bestimmungen
- Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften
- Produktsicherheitsgesetze
- Umweltschutzbestimmungen
- Arbeitsschutz- und Sozialstandards
9.2 Anti-Korruption
VHL-HADDADA toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken. Alle Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des deutschen Korruptionsstrafrechts und internationaler Anti-Korruptionsstandards.
9.3 Exportkontrolle und Sanktionen
Bei internationalen Geschäften sind die jeweils geltenden Exportkontrollbestimmungen und Sanktionslisten zu beachten. VHL-HADDADA vermittelt keine Geschäfte, die gegen EU-Sanktionen oder UN-Embargos verstoßen.
9.4 Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility
VHL-HADDADA fördert nachhaltige Geschäftspraktiken und erwartet von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung grundlegender Umwelt- und Sozialstandards.
Zertifizierungen und Standards
VHL-HADDADA bevorzugt Geschäftspartner mit anerkannten Zertifizierungen wie ISO 9001, HACCP, Bio-Zertifizierungen oder vergleichbaren Qualitätsstandards.
10 Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Vertragslaufzeit
Einzelne Vermittlungsaufträge gelten für die Dauer der jeweiligen Verhandlungen und enden mit Geschäftsabschluss oder Scheitern der Verhandlungen. Rahmenvereinbarungen können mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen werden.
10.2 Ordentliche Kündigung
Rahmenvereinbarungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Schwerwiegenden Vertragsverletzungen
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Insolvenz einer Vertragspartei
- Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten
- Umgehung des Vermittlers
10.4 Folgen der Beendigung
Nach Beendigung des Vertrags bleiben Provisionsansprüche für bereits vermittelte Geschäfte und Folgegeschäfte gemäß § 5.4 bestehen. Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten bleiben ebenfalls bestehen.
11 Streitbeilegung und Gerichtsstand
11.1 Gütliche Einigung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte sollte eine Mediation oder ein Schlichtungsverfahren erwogen werden.
11.2 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen VHL-HADDADA und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, Deutschland. VHL-HADDADA ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Alternative Streitbeilegung
VHL-HADDADA nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de).
12 Schlussbestimmungen
12.1 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur sind der Schriftform gleichgestellt.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.
12.4 Vertragssprachen
Diese Nutzungsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
12.5 Elektronische Kommunikation
Die Parteien akzeptieren elektronische Kommunikation (E-Mail) als gültige Form der Vertragsanbahnung und -abwicklung, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart wurde.
Vertragsänderungen
VHL-HADDADA behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden den bestehenden Vertragspartnern mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
Kontakt und Fragen
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen oder unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
| Kontaktart | Details |
|---|---|
| info@vhl-haddada.com | |
| Telefon | +49 173 5201134 |
| Website | www.vhl-haddada.com |
| Geschäftszeiten | Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr |
Stand dieser Nutzungsbedingungen: 25. April 2026
Version 1.0 | Letzte Aktualisierung: 25.04.2026
